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Wichtige Infos für Sie

Die Preise sind abhängig vom gewählten Umfang der Serviceleistungen und Ihrem Wohnort.

Termine können flexibel vereinbart werden - Melden Sie sich einfach und wir finden ein passendes Zeitfenster für Ihren Fellfreund.

Ich biete meine Serviceleistungen im folgenden Einzugsgebiet an (Ort + Umgebung): Jarmen, Gützkow, Greifswald, Anklam, Demmin und Altentreptow.

Urlaub von Hunderunde-Gassi-Service wird betroffenen Kunden (bei festen, regelmäßigen Terminen) 14 Tage im Voraus angekündigt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hunderunde-Gassi-Service

Katrin Jagomast

(im folgenden AGB genannt)

 

Geltung

  • Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und Hunderunde-Gassi-Service Katrin Jagomast (im folgenden HGS genannt), Brinkstr. 17,17126 Jarmen, gelten die nachfolgenden AGB.

  • HGS behält sich Änderungen oder Ergänzungen der AGB vor. Maßgeblich ist jeweils die Fassung bzw. der Zeitpunkt an dem das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.

 

Vertragsgegenstand

  • Die Vertragsparteien vereinbaren die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß der spezifisch, im Vertrag individuell festgelegten Vereinbarungen.

 

Zustandekommen des Vertrages

  • Der Vertrag zwischen dem AG und HGS kommt durch das Angebot von HGS und die Unterzeichnung des AG zustande.

  • HGS behält sich vor bei „unangemessenem“ Verhalten des Tieres, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Vertrag jederzeit zu kündigen und die Dienstleistungen einzustellen, sollte das Verhalten für HGS eine Gefahr darstellen.

 

Verpflichtungen von HGS

  • HGS verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht auszuführen und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  • HGS versichert, das Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen. Sollte das Tier entweichen, wird HGS den AG und alle zu informierenden Stellen (Tierheim, Polizei) umgehend benachrichtigen.

  • HGS trägt keine Sorge dafür das Tier nach einer Gassi-Runde von eventuellen Verschmutzungen zu reinigen.

 

Verpflichtung des AG

  • Der AG versichert, dass für das zu betreuende Tier eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist HGS auf Verlangen vorzulegen. HGS ist berechtigt davon eine Kopie zu erstellen und aufzubewahren.

  • Der AG versichert, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Ungezieferbefall ist und einen ausreichenden, aktuellen Impfschutz nach EU-Norm (mindestens gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose und Parvovirose) besitzt und regelmäßig entwurmt wird. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen. HGS ist berechtigt davon eine Kopie zu erstellen und aufzubewahren.

  • Der AG versichert, dass das Tier (in diesem Fall Hund) bei dem für ihn zuständigen Amt ordnungsgemäß angemeldet ist und eine Steuermarke besitzt.

  • Der AG versichert, dass das Tier (in diesem Fall Hund) sozialverträglich und nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden. Auflagen durch Behörden sind HGS unverzüglich mitzuteilen.

  • Der AG verpflichtet sich HGS über alle Besonderheiten die das Tier betreffen zu informieren. Insbesondere ist auf Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, Futterunverträglichkeiten und Allergien hinzuweisen.

  • Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, verpflichtet sich der AG sämtliche Kosten der Behandlung zu übernehmen.

 

Haftung von HGS

  • HGS ist im Rahmen einer Tiersitterhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.

  • HGS haftet gegenüber Dritten nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden.

  • HGS haftet nicht für Schäden an den betreuten Hunden, soweit diese nicht durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.

  • Sollte das Tier unverschuldet entweichen, haftet HGS nur für vorsätzliches Verschulden.

  • Läufige Hündinnen werden nicht in der Gruppe ausgeführt. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom AG nicht rechtzeitig bemerkt und/oder HGS nicht angezeigt werden, so übernimmt HGS für die Folgen eines Deckaktes keine Haftung. Einzel-Gassi-Runden sind u. U. nach Absprache möglich. Sollte HGS auf Wunsch des AG läufige Hündinnen ausführen, so übernimmt HGS für den Fall des Deckaktes ebenfalls keine Haftung.

  • Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht zu ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. entstehen, haftet der AG (z. B. Behandlungskosten anderer Hunde).

  • HGS übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spaziergängen nicht auszuschließen sind, sowie Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere und Wildtiere).

 

Haftung des AG

  • Während der Betreuung durch HGS bleibt der AG Eigentümer und Halter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)

  • Wurde HGS nicht über Besonderheiten des Hundes durch den AG informiert, haftet der AG für alle dadurch entstandenen Schäden.

  • Der AG haftet für sämtliche Schäden, die an Fahrzeugen, Fahrzeuginneneinrichtungen, anderen Personen, Möbeln und Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe und auch dann, wenn die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.

  • Hält der HGS bei eventuellen Unfällen oder Notfällen eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der AG bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

 

Rechnungen/Zahlungen

  • Rechnungen werden aus umweltgründen per E-Mail versendet. Wünscht der AG Rechnungen in Papierform, reicht eine kurze Nachricht an HGS.

  • Zahlung für die Dienstleistungen können entweder in Bar oder per Überweisung geleistet werden. Diese sind, je nach Absprache, entweder direkt bei Erbringung der Leistung vor Ort in Bar zu entrichten (bei Abwesenheit des AG ist der Betrag von diesem vor Ort zu hinterlegen) oder per Überweisung nach Rechnungserstellung zu leisten.

  • Bei verspätetem Zahlungseingang oder Nichtzahlung per Überweisung, behält sich HGS vor die Zahlungen immer vor Erbringung der Leistung einzufordern.

 

Absage/Urlaub

  • HGS behält sich im Fall von Krankheit oder besonderen äußeren Umständen (z.B. Extremwetterlagen: extreme Hitze, Sturm etc.), zum Wohle des Tieres und zum eigenen Schutz, vor, die Gassi-Runde zu verkürzen oder im Zweifel abzusagen. Hierrüber wird der AG unverzüglich informiert.

  • Terminabsagen durch den AG sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin anzugeben, beziehungsweise im Fall von Krankheit, Ungezieferbefall oder Läufigkeit des Tieres sobald dies festgestellt wurde.

  • HGS behält sich vor, bei Nichteinhaltung der 24-Stunden-Frist, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu verlangen.

  • Bei anstehendem Urlaub von HGS wird dieser dem AG mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt.

 

Datenschutz

  • Alle persönlichen Daten/Angaben des AG werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

  • Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass Bildmaterialien und Videos in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram etc.) und auf der Homepage von HGS veröffentlicht werden dürfen, wenn der AG die Zustimmung im Vertrag dazu gegeben hat. Der Zustimmung kann jederzeit widersprochen werden.

  • Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass über Messenger-Dienste (wie beispielsweise WhatsApp) kommuniziert werden darf (soweit diese vom AG genutzt werden).

 

Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Betreuungsvertrages im Übrigen unberührt.

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